Stadt Lübtheen
Sicherheit und Ordnung

Die Schiedsstelle der Stadt Lübtheen ist ab dem 07.11.2017 neu besetzt. Neuer Schiedsmann ist Herr Gert Müller.
Sprechzeiten: jeden 2. dienstag im Monat von
16:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Stadtverrwaltung, Zimmer 19
Telefon: 038855 711-43
Terminvereinbarung: E-Mail: bauhof@luebtheen.de
Zur weiteren Verbesserung der Ordnung und Sicherheit bietet die Stadt ab sofort in der Anlage ein Formular zur vereinfachten Meldung von Schäden und Mängeln an.
Online-Formular
/verwaltung/sicherheit-und-ordnung/schaeden-und-maengel/
weitere Formulare ...
/verwaltung/online-formulare/
Information zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern geltende Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflanzAbfLVO M-V) gestattet
vom 1.März bis 31. März und
vom 1. Oktober bis 31. Oktober
Werktags (nicht sonntags oder feiertags) jeweils 2 Stunden täglich
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Es handelt sich hierbei, um eine Ausnahmeregelung. Wer somit pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne dass die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 69 Abs. 1 Nr. 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Verbrennen von Sperrmüll, Altreifen, Bauabfällen, Altöl und Ähnliches eine illegale Abfallentsorgung darstellt, die als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Die zur Verbrennung vorgesehenen Abfälle sind erst unmittelbar vor der Verbrennung aufzuschichten bzw. umzuschichten, um Kleintiere nicht zu gefährden. Ebenfalls müssen auch die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten und eine Belästigung der Nachbarn ausgeschlossen werden.
Weiterer Hinweis:
Das Abbrennen von Lagerfeuern (Brauchtumsfeuer) außerhalb des o. g. Zeitraumes zu bestimmten Anlässen, bedarf der Genehmigung durch das Ordnungsamt. Versäumen Sie dabei nie, den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ihres Wohnortes/Veranstaltungsortes auf Ihr Vorhaben hinzuweisen, sonst könnte es zu unliebsamen Überraschungen kommen, die unter Umständen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wären und auf den Verursacher umzulegen sind.
Ihr Ordnungsamt
Für die stadt Lübtheen und Umgebung ist bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger:
Felix Neumann
Stillfriedstraße 3
19055 Schwerin
Telefon: 0152 32073799
E-Mail: info@schornsteinfegerbetrieb-neumann.de
Internet: www.schornsteinfegerbetrieb-neumann.de
Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare
an die Stadtverwaltung Lübtheen.
* Zum Versand einer -Mail, benötigt der Absender ebenfalls eine
-Mail-Adresse.
Anmeldung einer Versammlung / Versammlung unter freiem Himmel
Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Halten von gefährlichen Hunden
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten.
Optional auch für Ihren aktuellen Standort. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern geltende Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflanzAbfLVO M-V) gestattet
vom 1.März bis 31. März und
vom 1. Oktober bis 31. Oktober
Werktags (nicht sonntags oder feiertags) jeweils 2 Stunden täglich
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Es handelt sich hierbei, um eine Ausnahmeregelung. Wer somit pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne dass die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 69 Abs. 1 Nr. 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Verbrennen von Sperrmüll, Altreifen, Bauabfällen, Altöl und Ähnliches eine illegale Abfallentsorgung darstellt, die als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Die zur Verbrennung vorgesehenen Abfälle sind erst unmittelbar vor der Verbrennung aufzuschichten bzw. umzuschichten, um Kleintiere nicht zu gefährden. Ebenfalls müssen auch die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten und eine Belästigung der Nachbarn ausgeschlossen werden.
Weiterer Hinweis:
Das Abbrennen von Lagerfeuern (Brauchtumsfeuer) außerhalb des o. g. Zeitraumes zu bestimmten Anlässen, bedarf der Genehmigung durch das Ordnungsamt. Versäumen Sie dabei nie, den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ihres Wohnortes/Veranstaltungsortes auf Ihr Vorhaben hinzuweisen, sonst könnte es zu unliebsamen Überraschungen kommen, die unter Umständen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wären und auf den Verursacher umzulegen sind.
Ihr Ordnungsamt
Die Stadt hat für die Pflege unserer zahlreichen Linden im Stadtgebiet auch in diesem Jahr wieder einen Antrag auf Förderung zur Alleenpflege beim Land M-V gestellt.
Um eine Förderung zu bekommen, ist ein naturschutzfachliches Gutachten notwendig, dass das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe im Auftrag durchführt. Für dieses Gutachten wurden an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet - siehe Karte - zur Erfassung der Käferarten Käferfallen aufgestellt.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit beim
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
melden. Hierzu wurden auch an den Standorten Hinweisschilder mit Kontaktdaten angebracht.
Stadt Lübtheen
- Ordnungsamt -
Salzstraße 17
19249 Lübtheen
Größere Karte anzeigen
© OpenStreetMap-Mitwirkende,
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Tel. 038855 711-30 /-37
Fax 038855 711-99
Amtsleiter
Herr Skobel
Tel. 038855 711-30
E-Mail:
b.skobel@luebtheen.de
Sachbearbeiter
Herr Wulff
Tel. 038855 711-37
E-Mail:
a.wulff@luebtheen.de
-Mail:
info@luebtheen.de-mail.de
Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Polizeirevier Lübtheen:
038855 51833
Polizei-Internet-Wache
ärztlicher Notdienst: 116 117
Giftnotruf: 0361 730 730
Katastrophenschutz:
03871 722-3809
Sperr-Notruf: 116 116
für den Neuen Personalausweis, Bank-/Kredit, Online-Banking-Zugänge, Handykarten
Urheber der Bilder
Auf dieser Seite werden Bilder von den folgenden Urhebern genutzt:
Uwe Meyer,
FFw Lübtheen,
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK),
Stadt Lübtheen
Hintergrundbild: Jörn Lehmann